Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FORST EIBENSTEIN HR hunting & forest d.o.o. (FE HR), der FORST EIBENSTEIN Deutschland, sowie für alle durch die FORST EIBENSTEIN Travel Agency (FEA), Betrieb der DONHAUSER services & sales GmbH, vermittelten und organisierten Reisen (Jagd- und Naturreisen).
1. Philosophie
„Fair hunt, fair to the animal, fair to the nature!“ FE HR und seine ausgewählten Partner verfolgen eindeutige Nachhaltigkeitsgrundsätze. Der Umgang mit Tier und Natur ist pfleglich und von Achtung der Schöpfung geprägt. Unnötiges Tierleid wird unterbunden. Die Jagdbeute wird möglichst maximal verwertet. FE HR hat sich der Förderung der regionalen Wirtschaft verschrieben und fördert Arbeitsplätze und Entwicklungen in Kroatien. FE HR verfolgt einen eindeutigen Langfrist-Ansatz in der Revierbewirtschaftung. Die Bewirtschaftung wird in Bewirtschaftungsplänen und Bejagungsrichtlinien dokumentiert und verbindlich geregelt. Die Jagd ist an reale Gegebenheiten orientiert und Jagderlebnisse unterliegen dem, was oft auch als Glück im Sinne der Jagdgöttin DIANA verstanden wird. Es meint, dass ein Abschuss natürlichen Wildes nicht versichert werden kann und die Unsicherheit er Beute zum natürlichen jagdlichen Glücksgefühl beiträgt. Jagd ist für FE HR aktiver Naturschutz und dient dem Erhalt der Artenvielfalt und Reviere in Kroatien. Jagd darf niemals zur Industrie werden! Die Geschöpfe sind zu achten und als solche würdig zu behandeln!
2. Qualitätsversprechen
FEA und FE HR agieren möglichst in eigenen langfristig gepachteten Revieren, möglichst mit darin enthaltenen eigenen Landwirtschafts- und Forstflächen. Sorgfältig ausgewählte Partner-Reviere ergänzen die Jagd- und Naturreise-Möglichkeiten. FEA und FE HR ermöglichen exklusive Transfers in den Revieren, ordentliche saubere Unterkünfte und der gewählten Reise angemessene Versorgung. Der umfassende Touristik-Service wird vor Ort durch Mitarbeiter von FEA und FE HR realisiert. An 24 Stunden über 7 Tage die Woche stellt das FORST EIBENSTEIN SERVICE CENTER die internationale Betreuung sicher.
3. Allgemeines
FORST EIBENSTEIN HR hunting & forest d.o.o. (FE HR) ist ein kroatischer Forst- und Jagdbetrieb. Die Familie Donhauser ist Mitinhaber dieser d.o.o. (GmbH). Die Betreuung und Organisation der Jagdreise erfolgt durch die FORST EIBENSTEIN TRAVEL AGENCY (FEA), welche auch i.d.R. Rechnungssteller sein wird. Sofern im Rahmen von Jagdreisen Abschüsse durch die FORST EIBENSTEIN HR hunting & forest d.o.o. zugekauft werden müssen, so tritt diese dann als Vermittler dieser Teilleistung auf. Mit Unterzeichnung der Reiseanmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Jagdreise oder Naturreise. Sie bevollmächtigen uns mit Partnerbetrieben oder anderen Reiseveranstaltern, Reiseverträge abzuschließen, ggf. auch Flugbuchungen bei Fluggesellschaften Ihrer Wahl vorzunehmen, oder bei anderen Anbietern Leistungen zuzukaufen. Die Reisebestätigung, evtl. Tickets, die Jagdeinladung etc. werden Ihnen nach vollständiger Bezahlung der „unteren“ Reisesumme zugeschickt. Als „untere“ Reisesumme wird bei variablen Inhalten der niedrigere zu erwartende Reisepreis bezeichnet.
4. Reiseversicherungsschutz
Wir raten dringend zu einer privaten Reiseversicherung. Ein geeigneter Partner ist hier die Europäische Reiseversicherung (ERV). Infos erhalten Sie über deren Service-Center oder unter www.erv.de. Besonders wichtig ist der Reisekranken-, Gepäck und Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchschutz.
5. Erstes Angebot
Zunächst erhalten Sie von uns ein vorverbindliches Angebot, welches in betraglicher Höhe verbindlich ist, jedoch hinsichtlich Veranstaltungsort und Unterkunft bis zur Bestätigung durch FE HR offen bleibt. Sobald der Kunde nach Erhalt des ersten Angebots konkret mitteilt, was wann gewünscht ist, wird eine Detailplanung erfolgen, die zur Bestätigung von FE TRAVEL AGENCY (FEA) führt. Mit Unterschrift auf der Detailplanung ist die Anzahlung gemäß dem jeweiligen Angebot fällig. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der verbindlichen Buchung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Reise mit 30% des unteren Preises anzuzahlen, weitere 70% des unteren Preises sind mind. 1 Monat vor Reiseantritt auf das Konto der FORST EIBENSTEIN TRAVEL AGENCY (FEA) der DONHAUSER services & sales GmbH zu bezahlen. Sollte der nicht zu erwartende Fall eintreten und der Abschuss nicht möglich werden, so sind 20% der gezielt gebuchten Einzelabschüsse von Trophäenträgern zu bezahlen, der Rest wird als Gutschrift für einen weiteren Versuch gesichert. Wird eine Rückzahlung gewünscht und ist nichts anders individuell vereinbart, können wahlweise 50% des gebuchten Einzelabschusses auch als Rückzahlung per Überweisung vom Kunden verlangt werden. Über den Betrag zur Gutschrift erhält der Kunde einen Gutschein für einen weiteren Versuch. Sollten im Anblick erblickte Trophäenträger nicht erlegt werden, weil die Schussabgabe durch den Jagdgast verweigert wird, entfallen sämtliche Rückerstattungsansprüche. Diese Bedingung gilt nicht für Pauschalangebote, Sonderangebote und nicht für alle anderen Reisekosten (wie z.B. Übernachtung, Verpflegung, Fahrtkosten etc.). Die Rückzahlung erfolgt durch FEA (DONHAUSER) binnen 7 Tagen nach Ende der Jagd.
6. Reiserücktritt durch den Kunden (Storno)
Treten Sie vom gültigen Reisevertrag zurück, egal aus welchen Gründen, werden folgende Stornogebühren berechnet: Vor dem 120. Tag vor Reisebeginn ist eine kostenfreie Stornierung des Angebots außer Bearbeitungsgebühr möglich. Ab dem 120. Tag bis zum 60. Tag vor Reisebeginn für Reisen in Europa und ab dem 120.Tag bis zum 90. Tag vor Reiseantritt für Reisen nach Südafrika: 50% des gesamten „unteren“ Angebotspreises + 100% der Bearbeitungsgebühr. Alternativ kann eine Buchung für einem Zeitraum von sechs Monaten verschoben werden bzw. kann die Anzahlung übertragen werden. Die Buchung kann dann neu binnen 12 Monaten geplant werden. Ab dem 60. Tag vor Reiseantritt und ab dem 90. Tag vor Reiseantritt für Reisen nach Südafrika: 100% des Angebotspreises. FE TRAVEL AGENCY (FEA DONHAUSER) berechnet eine Bearbeitungsgebühr von Euro 150,00 für Jäger und Euro 90,00 für Nichtjäger im Falle des Nichtantritts bzw. des Stornos. Diese Gebühr wird bei allen Stornierungen fällig. Die Rücktrittserkärung ist in schriftlicher Form abzugeben und als Tag der Stornierung gilt der Tag des Eingangs bei DONHAUSER services & Sales GmbH, FORST-EIBENSTEIN-SERVICE-CENTER, Gutenbergstraße 19, D- 93128 Regenstauf. Dieses Datum ist für die Berechnung der Stornogebühren maßgeblich. Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung, mind. eine ausreichende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Hier empfehlen wir die Europäische Reiseversicherung (ERV). Infos finden Sie unter www.erv.de. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Rücktrittskosten verlangen müssen, um kostendeckend und planbar wirtschaften zu können.
7. Reisekrankenversicherung
Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen, eine entsprechende Versicherung vor Reiseantritt bei der ERV Europäischen Reiseversicherung (ERGO) abzuschließen. Infos finden Sie unter www.erv.de oder erhalten Sie über das ERV-Service-Center unter +49 89 41 66 11 02 (Geschäftszeiten: Mo-Fr 7-21 Uhr, Sa 9-16 Uhr).
8. Reiserücktritt durch den Veranstalter
Die Reise ist bis zur Bestätigung durch den Veranstalter nicht verbindlich. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise als Folge des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird, wie z.B. durch eskalierende Ereignisse, wie politische Spannungen, Epidemien, Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Camps, Verhinderung der Revier-Jagd-Ausübung durch z.B. staatliche Instanzen, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse, sowie alle Ereignisse, die den Aufenthalt des Reisegastes negativ beeinträchtigen können. In diesem Fall werden bis auf die bereits entstandenen Bearbeitungsgebühren (Kosten) keine weiteren Kosten berechnet; die Anzahlung wird dann in voller Höhe zurückerstattet.
9. Haftung
FE HR und FEA haften im Rahmen des Reisevertrages für die ordnungsgemäße Ausführung der Jagd oder Naturreise, für die sorgfältige Auswahl von Partnern und anderen Leistungsträgern, sowie für die Überwachung solcher. FE HR, FEA (FE TRAVEL AGENCY), bzw. DONHAUSER services & sales GmbH, haftet nicht für die Erbringung der Leistungen und für Beschädigungen, Verluste, Unglücksfälle und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Reise. FE HR und FEA bemühen sich nach besten Kräften, Wissen und Gewissen, dem Kunden die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Abschüsse, zu ermöglichen. Eine Haftung für nicht erfolgte Abschüsse kann jedoch nicht übernommen werden. Die Haftung von FE HR, FEA und DONHAUSER services & sales GmbH ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dem Kunden ist bekannt, dass Jagdreisen oder Naturreisen besonderen Risiken unterliegen und Expeditionscharakter haben. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts der Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereichs geschieht. Soweit es sich um Leistungen im Ausland handelt, kann auch das Recht des jeweiligen Jagdlandes zur Anwendung kommen. Sämtliche Ansprüche dem Reiseveranstalter, der FE HR und der FE TRAVEL AGENCY (DONHAUSER services & sales GmbH) gegenüber verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise (dies ist der letzte Tag der Anwesenheit im Zielort).
10. Jagdvorschriften, Jagdzeiten
Die im Jagdland geltenden Jagdbestimmungen sind vom Jagdgast genau zu beachten. Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung führt zur Haftung durch den Jagdgast. Verstöße, besonders fahrlässiger Umgang mit der Waffe, sowie ohne gültigen Jagdschein/Waffenschein zu sein, berechtigt den Veranstalter, diese Person von der weiteren Jagd auszuschließen. In diesen Fällen verfällt jeglicher Anspruch auf Minderung des Reisepreises und der gesamte „untere“ Reisepreis ist auch ohne Abschuss fällig. Bei Büchsen sollte mind. Kaliber mit 7mm, mind. 8,2 Gramm Geschossgewicht und mind. 2500 Joule (bei 100m) gewählt werden. Bei Jagd auf Braunbär mind. 11,5 Gramm mit mind. 3500 Joule. Details siehe Jagdrecht des jeweiligen Landes. Die Aufgabe des Führers besteht darin, den Jagdgast an das zu streckende Wild heranzuführen. Für die Schussabgabe ist jedoch der Jagdgast alleine verantwortlich! Angeschweißtes (eindeutige Pirschzeichen, Schweiß, Schnitthaare, Knochensplitter etc.) und nicht gefundenes Wild wird in Höhe von 100% des „unteren“ Abschusspreises berechnet. Für evtl. Nachsuchen fallen gesonderte Nachsuchen-Gebühren an. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist pro Nachsuche und Gespann eine Pauschale von 40 Euro zu entrichten. Wegstrecken, die mit dem Auto, dem Pferd, dem Motorschlitten oder dem Hubschrauber in die Einstandsgebiete oder bei der Pirsch auf gebuchtes Wild zurückgelegt werden, sind Bestandteile der Jagdausübung. Wenn der Jagdgast das gebuchte Wild erlegt hat, gilt die Jagd als beendet. Zubuchungen sind möglich, führen jedoch bei nicht erfolgreicher Jagd zu keinen Minderungsrechten. Bei Beendigung der Jagd ist der Jagdgast berechtigt, auch die Unterkunft vorzeitig zu räumen, sofern es sich nicht um Pauschalangebote handelt. Die Revierjäger, Jagdaufseher und Betreuer müssen im Jagdland Protokolle und Dokumente nach gesetzlichen Vorschriften ausfüllen. Der Jagdgast ist verpflichtet, alle dort geforderten Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
11. Jagdarten
Die Jagdart bestimmt letztendlich der Jagdführer. Diese hat sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zu richten. Ebenso hat der Jagdgast die gesetzlichen Jagdzeiten zu berücksichtigen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen haftet der Jagdgast gegenüber dem Revierinhaber und Veranstalter.
12. Zulässige Kaliber
Die Tabelle der zulässigen Kaliber in der Zieldestination ist zu beachten.
13. Problemfälle und Beschwerden
Für Problemfälle unterhält FE HR und FEA in Deutschland ein international ausgerichtetes FORST EIBENSTEIN SERVICE CENTER. Der Jagdgast hat sich zur Wahrung von Minderungsansprüchen stets an das Service-Center oder den Revierjäger, ersatzweise an den Geschäftsführer der FE HR zu wenden. Beschwerden oder Mängel sind sofort ohne schuldhaftes Verzögern zu melden. Werden Mängel nicht binnen 24 Std. nach Auftreten und Bekanntwerden gemeldet, verfallen Minderungsansprüche ersatzlos. Die FE HR, die Partner-Reviere und FEA ist auf höchste Qualität und Kundenzufriedenheit ausgelegt. Diese kann nur erreicht werden, wenn Kunden auch Ihre Anliegen kommunizieren. Erfolgt dies nicht, kann eine optimale Leistung nicht erfolgen.
14. Sonstiges
Die angebotenen Veranstaltungen finden in freier Wildbahn statt. Naturgegebenheiten und Einflüsse können vom Veranstalter nicht vorbestimmt werden. Ein Verständnis für diese Realität ist vom Gast gefordert. FE HR und seine Mitarbeiter werden alles tun, damit Ihr Urlaub ein Erfolg und ein Erlebnis wird. Dennoch kann es Unwägbarkeiten geben, die flexibles Reagieren erfordern. Das Motto der Mitarbeiter und Sie betreuenden Personen ist „Fördern statt Verhindern“. Deshalb werden wir alles tun, um Ihren Aufenthalt so positiv wie möglich zu gestalten. Die Haftung für höhere Gewalt ist für alle Vertragspartner ausgeschlossen. Preis oder Datumsfehler können Folge menschlicher Fehler sein. Bis zur verbindlichen Bestätigung übernimmt der Veranstalter dafür keine Haftung.
15. Gerichtsstand und Schiedsgericht
Streitigkeiten sind nicht im Sinne einer guten Zusammenarbeit und ganz und gar nicht im Sinne von FE HR oder FE TRAVEL AGENCY. Es wird vereinbart, dass vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts Streitigkeiten über eine außergerichtliche Schiedsgerichtstelle gelöst werden. Sollten Streitigkeiten dennoch vor einem ordentlichen Gericht auszutragen sein, so gilt der Gerichtsstand Regensburg (Deutschland) als vereinbart.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit und Fehler einzelner Punkte des Buchungsvertrages berechtigt nicht zum Rücktritt. Der Veranstalter wird gleichwertige oder höhere Ersatzleistungen anbieten. Unwirksame Regeln des Vertrags lassen diesen nicht unwirksam werden, es werden die fehlerhaften Bedingungen durch wirksame ersetzt, die dem Gewollten der Vertragsparteien am nächsten entsprechen. Sofern die allgemeine Preisliste für Jagden (Abschüsse) bei FORST EIBENSTEIN Grundlage des Vertrages ist, gilt stets die aktuelle Fassung, welche jährlich herausgegeben wird. Diese AGB sind Vertragsbestandteil des Buchungsvertrages und wurden bereits mit dem Erstangebot ausgehändigt.
Jagen Südafrika
Jagdrichtlinien und Informationen
Mindestkaliber und Leihwaffen:
• Kleinwild z.B. Ducker, Springbock etc. Minimum Kaliber 243 Win (6,2 mm)
• Mittelgroßes Wild z.B. Lechwe, Kudu etc. Minimum Kaliber 270 Win / 7×64
• Grosses Wild z.B: Elandantilope, Streifen Gnu, Zebra etc. Minimum Kaliber 300 WinMag
• Big Five / gefährliche Tiere, Minimum Kaliber 375 H & H oder größer.
• Bögen sind mit mindestens 60 lb Gewicht zu ziehen und eine minimale Pfeilgeschwindigkeit von 220 fps.
• Mechanische Jagdspitzen sind nicht zu empfehlen. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Bogen und Ausrüstung.
• Geliehene Waffen (Gewehre) sind zu einer Gebühr von € 30 pro Tag zu haben.
Der Kunde ist verantwortlich für alle entstandenen Schäden für geliehene Waffen.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Versandkosten und Trophäenpräparationen sind nicht im Preis eingeschlossen.
Die Kunden werden über die Kosten informiert.
Kunden müssen genügend Geldmittel vorsehen, so dass Sie nach der Jagd ausstehende Rechnungen in bar, Kreditkarte oder EFT bezahlen können.
Alle Tiere die erlegt, angeschweißt und verloren sind, müssen zum vollem Preis bezahlt werden.
Ihr Aufenthalt und Aktivitäten sind auf eigenes Risiko. Eine Freistellungserklärung muss bei der Ankunft unterschrieben werden.
Keine Jagd darf ohne Begleitung gemacht werden. Gejagt wird nach ethischen Gesichtspunkten, entweder Pirschjagd (üblich), Ansitzjagd.
Waffen Transport Information:
Im Hinblick auf die SAPS Munition und Gewehr Einfuhrgenehmigungen in Süd Afrika, bitten wie sie die Formulare sorgfältig auszufüllen, um lange Wartezeiten am Flughafen zu vermeiden.
1. Bitte beantragen Sie die Ausfuhrgenehmigung von den lokalen Behörden.
2. Leiten Sie die notwendigen unterzeichneten Unterlagen an unsere Adresse
3. Wir werden für Sie die lokalen erforderlichen Unterlagen einholen.
Leistungen die im Preis eingeschlossen sind:
1. Ein lizenzierte Berufsjäger/Führer/und Tracker (Spurenleser)
2. Feldvorbereitung der Trophäen
3. Alle Transporte und Leistungen während der Safari
Nicht in dem Preis eingeschlossen sind:
1. Unterkunft und Reisekosten, die vor und nach der Vertragslaufzeit entstehen.
2. Kosten für Charterflugzeuge vor, während oder nach der Safari, wenn gewünscht.
3. Desinfektions-Verpackung, Versicherung und Weiterleitung von Trophäen und persönlichen Transport von und nach Port Elizabeth.
4. Taxidermist Gebühren (Tierpräparationen)
5. Lokale MwSt. in Höhe von 15 % (VAT)
Reservierungen Zahlung and Stornierung:
1. Anzahlung:
Als Anzahlung werden 100% der täglichen Jagdgebühren oder 50% vom kompletten Jagdpaket benötigt, um Ihre Reservierung sicherzustellen. Diese ist spätestens 14 Tagen nach Vorliegen der Buchungs- oder Reservierungsbestätigung und Rechnung zu bezahlen.
Bei Buchungen, die mehr als 120 Tage im voraus erfolgten, ist die Zahlung des Restbetrages spätestens 120 Tage vor Reiseantritt der Safari zu begleichen. Bei Buchungen die weniger als 120 Tage vor Reiseantritt erfolgten, ist der volle Reisepreis vor Reiseantritt, bzw. spätestens 14 Tage nach Vorliegen der Rechnung zu bezahlen Reservierung/Anzahlung/ Zahlung und Stornierung für Großwild müssen separat verhandelt werden.
2. Stornierung:
Für Stornierungen gelten die folgenden Fristen: Kostenfreie Stornierung bis zu 120 Tagen vor Reiseantritt. Wenn eine Stornierung nach 120 Tagen vor Reiseantritt erfolgt, sind 50% des Reisepreises verloren. Alternative kann eine Buchung einem Zeitraum von 6 Monaten verschoben werden bzw. kann die Anzahlung übertragen werden. Die Buchung kann dann binnen 12 Monaten neu geplant werden. Preise für die Safari können sich daher verändern. Bei einer Stornierung unter 90 Tagen vor Antritt der Safari (Reiseantritt), erfolgt keine Rückerstattung der Anzahlung/Zahlung (100%)
Versicherung & Haftung:
Ihre Gastgeber werden mit größt möglicher Sorg- falt für die Sicherheit der Gäste Vorsorge treffen. Jede Art von Versicherung für das Gepäck und/oder persönliche Gegenstände wie persönliche Haftung wird die Verantwortung des Jagdgastes sein. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Schäden an Personen oder Ausrüstung.
Direktoren
Peter and Pierre Repinz (Temba Safaris), Josef Riener (Porcupine GL & Incanda Safaris), Andrew Te Brugge (PH) JSA